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Wir brauchen Ihre Hilfe, damit wir den Tieren helfen können
Ihr Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende helfen uns, die uns anvertrauten Tiere zu versorgen. Sie können uns auch mit Futterspenden unterstützen, oder gehen Sie mit den Hunden spazieren. Unsere Hunde brauchen Zuwendung und Aufmerksamkeit von tierlieben Menschen. Sie werden von unseren Mitarbeitern gut versorgt, aber die Zeit für's Knuddeln oder auch Erziehen ist oft knapp. Wenn Sie Erfahrung mit Hunden haben, selbst aber kein Tier halten wollen oder können, kommen Sie zu uns.
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Wir können Tieren nur helfen, wenn wir auf tierliebe Menschen wie Sie zählen dürfen. Ihr regelmäßiger Beitrag trägt dazu bei, dass wir unsere umfangreichen Aufgaben im praktischen und politischen Tierschutz wahrnehmen können.

Zum Bund gegen Missbrauch der Tiere gehören 10 Geschäftsstellen, 9 Tierheime und ein Tierschutzzentrum mit Tierheim. Der Verein setzt sich seit seiner Gründung 1952 auf politischer Ebene für effektivere Gesetze zum Schutz der Tiere ein und legt besonderen Wert auf die sachkundige, praktische Tierschutzarbeit in den Bundesländern, so auch in Ihrer Region.

Seit 1952 setzen wir uns für in Not geratene Tiere wie Hunde, Katzen oder Kleintiere ein - seit unserer Gründung konnten weit über 500 000 Vierbeiner in liebevolle Hände vermittelt werden. Um diese Hilfe fortsetzen zu können, sind wir auf Sie angewiesen. Ihre Mitgliedschaft hilft uns bei unserem Kampf für mehr Tierrechte.

Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro. Der bmt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt - ein Vorteil auch für Sie, denn jede Spende ist durch diese Einstufung steuerabzugsfähig. Damit Sie laufend über unsere politische und praktische Tierschutzarbeit informiert sind, erhalten Sie kostenlos viermal jährlich unsere Zeitschrift "Das Recht der Tiere" und regelmäßige Infopost von Ihrer Geschäftsstelle über die regionalen Aktivitäten.
Durch Ihre Mitgliedschaft werden unsere Tierschutzprojekte erst ermöglicht
Spenden
Als gemeinnützig anerkannter Verein sind wir auf jede Spende angewiesen
Um auch weiterhin die hohen Kosten für Futter, Personal und die ärztliche Versorgung der Tiere aufbringen zu können, bitten wir Sie sehr, uns mit einer Spende zu unterstützen.

Spendenkonto

Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Fresena e.G.
IBAN: DE51 2836 1592 6302 0203 00
BIC: GENODEF1MAR

Wenn Sie uns Ihre Anschrift mitteilen, senden wir Ihnen selbstverständlich gerne eine Spendenbescheinigung zu.

Ihre Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Der bmt ist Mitglied im Deutschen Spendenrat. Der bmt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und von der Erbschaftssteuer befreit.
Sie können gerne per Überweisung oder bar spenden. Wir und die Tiere freuen uns über jede Zuwendung!
Patenschaft - Eine große Hilfe für uns!
Mit einer Tierpatenschaft kommt Ihre Zuwendung direkt einem Tier zugute
Immer wieder müssen wir Tiere aufnehmen, die nur geringe oder gar keine Vermittlungschancen haben. Oft handelt es sich um kranke, alte oder sehr scheue Tiere. Wenn noch eine geringe Aussicht auf eine Vermittlung besteht, werden die Tiere bei uns im Tierheim versorgt.  

Einige sehr alte oder sehr kranke Tiere, die besondere Pflege benötigen, kommen in eine Pflegestelle. Dort können sie ihren Lebensabend bei liebevollen Menschen verbringen. Die Kosten für den Tierarzt und die Medikamente werden von uns getragen. 

Eine Patenschaft würde uns da helfen, die anfallenden Kosten zu stemmen.

Sind Sie interessiert? Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Tel. 04938 - 425. Rufen Sie uns einfach an. Gerne schlagen wir Ihnen auch ein Tier vor.


Denn nur mit Ihrer Hilfe können wir helfen!

So einfach gehts:

Bitte richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung.

Der Verwendungszweck lautet: Patenschaft für............

Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Fresena eG
IBAN: DE51 2836 1592 6302 0203 00
BIC: GENODEF1MAR

Sie erhalten automatisch Anfang des folgenden Jahres eine Sammelquittung über Ihre Spenden.
Ihre Patenschaft hilft uns bei der Pflege unserer schwer vermittelbaren Tiere. Manche unserer Schützlinge sind jahrelang bei uns, machmal auch bis zu ihrem Tod.  

Einige ältere Hunde, die aufgrund ihres Alters und  ihrer Krankheiten nicht mehr vermittelt werden können, leben wohlbehütet in einer Pflegestelle - die Kosten für den Tierarzt und die benötigten Medikamente werden natürlich von uns übernommen - und hier könnten Sie uns mit der Übernahme einer Patenschaft wirklich helfen.


So werden Sie Pate:

Wenn Sie eine Tierpatenschaft übernehmen möchten,

- fragen Sie bitte im Tierheim Hage oder in der Geschäftsstelle Norden nach den Patentieren, 
  die dringend Hilfe benötigen

- wählen Sie Ihr Patentier aus
- und entscheiden Sie sich für einen selbstbestimmten Monatsbeitrag
- bei Abschluss Ihrer Patenschaft erhalten Sie eine Urkunde mit einem Foto Ihres Schützlings
  und werden auf Wunsch von den bmt-Mitarbeitern regelmäßig über sein Wohlergehen informiert.


Verschenken Sie doch eine Tierpatenschaft: So Sie haben ein außergewöhnliches Geschenk und helfen gleichzeitig einem Tier.

Mit einer Patenschaft binden Sie sich nicht vertraglich an den bmt. Sie helfen, so lange Sie können und wollen. Und Ihre Patenschaftsbeiträge sind steuerlich absetzbar!
Erbschaften
Testamente - Tieren helfen über den Tod hinaus
1. Vorwort

Liebe Tierfrendinnen, liebe Tierfreunde,

der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt e.V.), gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland.
Seine historischen Wurzeln reichen bis in das Jahr 1922 zurück. Im zweiten Weltkrieg wurde der Verein zunächst aufgelöst und 1952 neu geggründet mit dem Ziel, Tieren eine Stimme zu geben und ihen Schutz in der Gesellschaft zu verbessern. 
Der bmt ist im Laufe der Zeit stetig gewachsen und beteibt heute bundesweit zehn Tierheime und elf Geschäftsstellen, die durchschnittlich 5000 bis 7000 Tiere pro Jahr in Deutschland aufnehmen. Darüber hinaus unterstützt der bmt seit über 25 Jahren vier feste Auslandsprojekte in Ungarn und Rumänien mit insgesamt durchschnittlich 1500 Bestands- und Aufnahmetieren im Jahr.

Dies alles war und ist nur möglich, weil tierliebe Menschen den bmt mit Spenden und ehrenamtlicher Unterstützung zur Seite stehen. Die Einnahmen aus der Tiervermittlung und durch öffentliche Gelder, werden noch nicht einmal 25 % der Kosten gedeckt. Aber auch die Spenden, hätten den Verein nicht zu dem werden lassen, was er heute darstellt. Nahezu 50% der Einnahmen stammen aus Testamenten. Und insbesondere mit diesen Einnahmen, können Vorraussetzungen für ein besseres Leben für die Tiere geschaffen werden. Sei es durch die Aufnahme in ein bmt-Tierheim, oder durch die tierschutzpolitische Arbeit des bmt in der Nutztierhaltung. Ohne die Nachlässe wären Neubauten der Tierheime nahezu ausgeschlossen und es würde Tierheime, wie das Tierheim Bad Karlshafen oder das Tierheim Bergheim gar nicht geben. Aus diesem grunde möchten wir Sie auf den folgenden Seiten ausführlich über das Thema Testamente informieren.

2. Wer erbt ohne gültiges Testament?

Immer dann, wenn jemand keine Regelung seiner Erbfolge trifft, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dann wird unmittelbar durch die gesetzliche Regelung bestimmt, wer Erbe wird. Das können Ehegatten, Lebenspartner oder letztenendlich der Staat sein.

Übersicht:
Zur Orientierung können Sie hier sehen, wer Ihr Erbe wäre, sofern Sie nichts anderes verfügen (Es erbt immer der Ranghöhere in der Liste)
1. Ehepartner(in) oder eingetragene(r) Lebenspartner(in)
2. Verwandte 1. Ordnung: Kinder=> Enkel=> Urenkel
3. Verwandte 2. Ordnung: Eltern=> Geschwister=> Nichten, Neffen
4. Verwandte 3. Ordnung: Großeltern=> Tanten/Onkel=> Cousinen, Cousins

Falls jemand keine Verwandten hat und auch nicht verheiratet oder verpartnert ist, wird der komplette Nachlass vom Staat übernommen.

Wenn Sie selbst entscheiden wollen, was mit Ihren zu Lebzeiten erarbeiteten Vermögen geschehen soll, müssen Sie ein Testament errichten und darin Ihren letzten Willen dokumentieren. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihr letzter Wille auch Erfüllung findet. Es gibt jedoch ein gesetzliches Pflichteilrecht. Hier ist geregelt, dass Kinder, Ehegatten und die Eltern des Erblassers einen Pflichteilanspruch in Höhe des halben Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils haben, auch wenn Sie nicht im Testament bedacht sind.

3. Verschiedene Arten des Testamentes 

Egal, in welcher Form Sie Ihren letzten Willen aufstzen, ist es wichtig, dass Sie eindeutig den Erben bestimmen und die Testamentsabwicklung klar geregelt ist. Hier kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei der Testamentsvollstreckung, die auch sehr teuer werden kann. Wenn Sie ein altes Testament ändern möchten, können Sie dies im neuen Testament widerrufen, oder auch Ergänzungen zum vorherigen Testament verfassen.

Privatschriftliches Testament
Diese Testament muss vom Erblasser selbst handschriftlich (nicht mit Schreibmaschine, PC oder von einer anderen person) verfasst und unterschrieben sein. Da ein neueres Testament das ältere Testament ganz oder teilweise aufheben kann, müssen Ort und Datum der Niederschrift ebenfalls handschriftlich angegeben werden. Die eigenhändige Unterschrift am Schluss mit mit Vor- und Zunamen erfolgen, um Verwechslungen auszuschließen.

Achten Sie darauf, die von Ihnen bedachten Erben eindeutig zu benennen, also Vor- und Zunamen, sowie möglichst Geburtsdatum bei Privatpersonen, und eine genaue Bezeichnung und Anschrift der Organisationen, damit Verwechslungen vermieden werden.

Besonderheit beim bmt:
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. ist der gesetzliche Träger aller Tierheime und Geschäftsstellen des bmt. Die Tierheime können somit rechtlich nicht eigenständig erben.

daher sollte immer folgende Formulierung gewählt werden:

Beispiel: Zu meinem Alleinerben bestimme ich den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln, mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Tierheim / die Geschäftsstelle in .............. des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen.

Da alle unsere Tierheime seperate Konten haben und eigenständig über Gelder verfügen, ist so sichergestellt, dass das Erbe entsprechen der Bestimmung verwendet wird. das gilt ebenso bei der Bestimmung eines besonderen Verwendungszweckes. So war beispielsweise eien Erbschaft in Baden-Württemberg mit der Auflage verbunden, ein Tierheim in Baden-Württemberg zu errichten, und so ist das heutige Tierschutzzentrum Pfullingen entstanden.

Notarielles Testament
Ein notarielles Testament wird von einem Notar Ihrer Wahl erstellt und beurkundet. Vor der Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügung ist der Notar verpflichtet, Sie als Erblasser bei der Abfassung Ihres Testaments umfassend zu beraten, so dass Ihre Wünsche rechtlich korrekt zum Ausdruck kommen. Vorteilhatf ist, dass ein notarielles Testament einen Erbschein ersetzen kann, und der Erbe nach Testamentseröffung sofortige Handlungsmöglichkeiten hat. Nachteilig ist, dass ein solches Testament kostenpflichtig ist. Je nach Vermögenswet zwischen 165,-- und 1050,00 Euro.

Gemeinschaftliches Testament
Hier besteht die Möglickeit für Eheleute oder eingetragenen Lebenspartner, ein privatschriftliches oder notarielles Testament zu errichten. Beim privatschriftlichen Testament muss dieses von einem Partner handschriftlich verfasst, und dann von beiden Partnern mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Das Notarielle gemeinschaftliche Testament wird von einem Notar verfasst und ist kostenpflichitg. Zu beachten ist, dass die gemeinsam getroffenen Verfügungen nur gemeinsam von beiden partnern geändert werden dürfen. Ist dies nicht gewünscht, soll also der überlebende Partner die Möglichkeit haben, das Testament zu ändern, muss dies entsprechend im Testament vermerkt werden.Bei einer Scheidung, oder Trennung der eingetragenen Lebenspartner, wird das gemeinschaftliche Testament unwirksam.

Erbvertrag
Der Erbvertrag stellt eine Möglichkeit dar, auch mit einer Person, mit der ein gemeinschaftliches Testament nicht geschlossen werden kann oder soll, eine Regelung über den verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem tod zu treffen. Ein Erbvertrag muss allerding immer von einem Notar beurkundet werden. Die in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen sind für den Erblasser bindet und können nicht einseitig wieder aufgehoben werden.

4. Formen und Zuwendung

Sie können dem bmt als Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer einsetzen und so die Weiterführung unserer Arbeit unterstützen. Es ist auch möglich, einzelne oder allen Bedachten in Ihrem Testament eine Auflage zu erteilen. So kannz.B. ein Vermächtnis mit der Auflage der Betreuung Ihres Hausteires verbunden werden oder der Erbe kann verpflichtet werden, für Ihren Vierbeiner ein gutes neues Zuhause zu finden und die anfallenden Versorgungs- und Tierarztkosten aus dem Nachlass zu bezahlen.

Erbe
Der Erbe tritt als Rechtsnachfolger in allen Rechten und Pflichten des Erblassers ein, d.h. er bekommt alles, was dem Verstorbenen gehört hat-also das gesamte Vermögen, aber auch alle eventuellen bestehenden Verbindlichkeiten/Schulden.

Vermächtnis
Ist die Zuwendung einer einzelnen besstimmten Sache, z.B. eines Geldbetrages, eines Wertpapierdepots, eines besonderen Schmuckstücks, einer Immobilie ect. gewollt, so wird der Begünstigte nicht selbst Erbe hinsichtlich des Gegenstandes, sondern bekommtnur einen Anspruch gegen den Erben. Der Ebe ist verpflichtet, die ihm auferlegten Vermächtnisse zu erfüllen, also den zugewandten Gegenstand an den Begünstigten auszuhändigen.

5. Formulierungsbeispiele

Der bmt als Alleinerbe
Hiermit erkläre ich.........., wohnhaft in.........., Folgendes für den Fall meines Todes: Zu meinem Alleinerben bestimme ich den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln mit Sitz in Köln. Mein Vermögen ist ausschließlich für satzunggemäße Aufgaben des vereins zu verwenden mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Tierheim in .............des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen.

Der bmt als Miterbe
Hiermit erkläre ich........., wohnhaft ............, Folgendes für den Fall meines Todes: Als Miterben zu gleichen Teilen setze ich ein: Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelfelder Hardt, 51069 Köln mit Sitz in Köln und ......xyz. Mein vermögen ist ausschließlich für satzunggemäße Aufgaben des Vereins zu verwenden mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Tierheim in ......... des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen. Weitere Miterben sind......................

Der bmt als Vermächtnisnehmer
Hiermit erkäre ich.........., wohnhatf ............, Folgendes für den Fall meines Todes: Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder HArdt, 51069 Köln mit Sitz in Köln erhält als Vermächtnis............mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Tierheim in ...........des Bunde gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen.

Tierbetreuung regeln
In jedem Testament können Sie einsetzen Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. wird verpflichtet, meinTier/ meine Tiere bis zu dessen/ deren Lebensende unterzubringen und zu betreuen. Dies ist für alle Tierheime und Geschäftsstellen des bmt e.V. jedoch ohnehin eine Selbstverständlichkeit.

6. Aufbewahrung

Das von einem Notar errichtete öffentliche Testamen wird von diesem grundsätzlich an das Nachlassgericht zur amtlichen Verwahrung gegeben. Aber auch für Ihr privatschriftliches Testament empfiehlt sich in jedem Fall die (meist kostengünstige) amtliche Verwahrung. Somit ist sichergestellt, dass es aufgefunden wird und nicht in unbefugte Hände fällt. Jedes hinterlegte Testament wird im Zentralen Testamentregister erfasst. Dadurch ist gewährleistet, dass das Testament nach dem Tod eröffnet wird und die darin enthaltenen Wünsche den Beteiligten zugehen. Falls eine Hinterlegung beim Nachlassgericht nicht gewünscht ist, empfiehlt es sich, eine Person Ihres Vertrauens über Ort der Aufbewahrung zu informieren, damit das Testament zu gegebener Zeit sicher gefunden wird. Es besteht ebenfalls die Möglickeit, das Testament in einem unserer Tierheime zu hinterlegen, wenn wir als Erbe oder Miterbe bedaacht sind.

7. FAQ

Wie erfährt der bmt, dass der Erblasser verstorben ist?
-ist das Testament hinterlegt, erhält das zuständige Nachlassgericht vom Zentralen Testamentsregister eine NAchricht über den Sterbefall und das hinterlegte Testament
-sollte eine Privatperson ein Testament finden oder es in verwahrung haben, so ist diese verpflichtet es unmittelbar nach Kenntnis über den Sterbefall beim Nachlassgericht einzureichen.
-das Nachlassgericht eröffnet dass das Testament und der Inhalt wird allen bedachten Personen zugesandt.
-je nach gerichtsstandort kann dies zwischen einem und vier Monaten dauern. Daher sollten Sie immer auch eine vertraute Person informieren oder im Falle eines Vorsorgevertrages bei einem Bestattungsunternehmen mit diesem vereinbaren, dass der erbe frühzeitig informiert wird, um schnell alles Wichtige in Ihrem Sinne zu regeln.

Wer kümmert sich um die Bestattung?
Da bis zur Testamentseröffnung immer zwischen vier Wochen und vier Monaten vergehen, ist es wichtig, dies seperat zu klären. Sind keine Angehörigen oder Freunde da, die sich darum kümmern können, sollten Sie den Erben über Ihre Wünsche informieren und sicherstellen, dass dieser unmittelbar über Ihr Ableben informiert wird. Alternativ kann man auch einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen, in dem alles gereget wird.

Wer kümmert sich um die Grabpflege?
Da die Wünsche hierzu sehr unterschiedlich sind, sollten Sie in Ihrem Testament festlegen, was genau Sie hier wünschen. Der bmt beauftragt dann in der Regel eine ortsansässige Friedhofsgärtnerei mit der Wahrnehmung und kontrolliert die Umsetzung.

Wer kümmert sich um die Wohnungauflösung?
Die Wohnungsauflösung wird je nach Verfügung im Testament auch von bmt übernommen. In der Regel können wir unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter einbinden. Kleinere, geringwertige Haushaltsgegenstände werden wir auf dem Flohmarkt anlässlich unsere Tierheimfeste verkaufen. Wertvolle Gegenstände wie beispielweise Schmuck, Bilder ect., müssen wir bewerten lassen, um auch diese dann entsprechend dem tatsächlichen Wert zu veräußern. Immobilien werden zunächst von einem neutralen Sachverständigen bewertet. Der Verkauf erfolgt über einen Makler oder ein Inserat gegen Höchstgebot. Dies stellt sicher, dass wir den höchstmöglichen Erlös erzielen und so Ihren letzten Willen für die Tiere effizient umsetzen.
Sollten Sie bestimmte gegenstände an freunde oder Verwandte vergeben wollen, sollten Sie dies im Testament entsprechend vermerken.

Was passiert mit meinen Haustieren nach meinem Ableben?
Tiere können in einem Testament nicht bedacht werden, da diese rechtlich als Sache betrachtet werden. Von daher müssen besondere Regelungen in Testament gettroffen werden. So kann z.B. verfügt werden, dass eine Privatperson ein Vermächtnis bekommt, welches an die Auflage der Übernahme und Versorgung der Tiere geknüpft ist. Es empfiehlt sich hier auch ein Kontrollinstrument wie den vertrauten tierarzt einzusetzen, um sicherzustellen, dass die Tiere auch weiterhin gut versorgt werden.

Auch der bmt übernimmt selbstverständlich gerne Ihre Tiere. Hier gibt es die Möglichkeit, dass Tiere an liebevolle Menschen weitervermittelt (selbstverständlich wird auch lebenslang kontrolliert) oder die Tiere in einem Tierheim oder Gnadenhof unterbringt. Durch unsere neuen Tierschutzhöfe in Bad Karlshafen und Ering haben wir inzwischen auch die Möglichkeit, Großtiere in bmt-eigenen Einrichtungen aufzunehmen und zu versorgen. In Pfullingen verfügen wir über eine Reptilienstation und Papageienvollieren.

Bitte notieren Sie Gewohnheiten Ihres tieres (Art des Futters, Zeitpunkt des Fütterns, Allergien, Krankheiten, charakterliche Besonderheiten ect.) auf einem Zettel und hinterlegen Sie diesen gemeinsam mit den Impfpässen an einer leicht auffindbaren Stelle in Ihrer Wohnung. Hinterlegen Sie bei Nachbarn oder anderen vertrauenswürdigen personen eine Nachricht, dass der bmt im Norfall sofort informiert wird und berechtigt ist, Ihre Tiere in seine Obhut zu nehmen.

Eine Verfügung werden wir allerdings nicht erfüllen: Die Eischläferung eines Tieres nach dem Tod des Besitzers. Dies verstößt gegen das Tierschutzgesetz und unserer Auffassung von Tierliebe.

Es gibt mehrere Testamente-welches ist gültig?
Ein neus Testament ersetzt das vorherige. Gültig ist damit immer das zuletzt verfasste Testament.

Warum einen gemeinnützigen Verein wie den bmt e.V. im Testament einsetzen?
Bei gemeinnützigen Vereinen fallen keine Erbschaftssteuern an. Das Erbe, bzw. Vermächtnis kann zu 100% für den verfügten Zweck eingesetzt werden.

8. Ein Versprechen zum Schluss

Der bmt ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und wird neben der jährlichen Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer auch noch einmal von Wirtschaftsprüfern des Deutschen Spendenrat überprüft. Der bmt e.V. und seine ihm angeschlossenen Tierheime und Geschäftsstellen gehen sehr verantwortlich mit den uns zur Verfügung stehenden Einnahmen um. 
Bei uns gehen nur 4% bis 5% der Einnahmen für Verwaltungs- und Werbungskosten ab. Das ist mit großem Abstand der niedriegste Wert aller größeren Tierschutzorganisationen. Das bedeutet, dass 95 bis 96 Cent von jedem Euro direkt bei den tieren ankommt. Das war und ist immer unser Ziel gewesen: Mit dem Geld unserer Spender das Optimum für die Tiere zu errreichen.

Wir sind uns sehr bewusst, dass die Menschen für das Geld, welches uns vererbt wird, Ihr Leben lang schwer gearbeitet haben und mit diesem Wissen gehen wir auch sehr verantwortlich uns sparsam mit diesem geld um, um Ihrem letzten Willen und Ihre Erwartungen zu erfüllen.

Bei Fragen rund um das Thema Testament stehen Ihnen der bmt-Vorstand, unsere Beiratsmitglieder und Geschäftsstellenleiter sowie unsere Tierheimleiter gerne zur Verfügung. Bei juristischen Fragen vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu unserem juristischen Beirat.


























Sachspenden
Waschbare Decken, Kratzbäume oder Tierspielzeug. Ihre Sachspenden kommen immer bei bedürftigen Tieren an.

Sachspenden sind uns immer willkommen, rufen Sie im Tierheim Hage unter 04938/425 an oder senden Sie uns ein Mail an tierheim-hage@t-online.de. Unsere aktuellen Sprechzeiten finden Sie auf unserer Startseite, Sie können uns auch gern eine Nachricht auf dem AB mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer hinterlassen - wir rufen dann zurück, sobald wir Zeit haben.

Mit unseren Mitarbeitern können Sie absprechen, was Sie spenden möchten und wann Sie uns diese Dinge bringen können. Gern nehmen wir:

- Futter aller Art
- gut erhaltene Leinen und Halsbänder
- Katzen- und Hundekörbchen aus Plastik (muß desinfizierbar sein)
- Tiermedikamente
- kochbare Decken, Bettwäsche und Handtücher
- Werkzeug

Bitte legen Sie keine Sachspenden einfach vor unserem Tor ab! VIelen Dank für Ihr Verständnis.





Mit Sachspenden machen Sie unseren Tieren eine große Freude
Futtersammelstellen
Wir haben in Norden, Hage, Großheide und Dornum Futterboxen aufgestellt. Die Boxen werden wöchentlich geleert.
Wenn Sie uns Futter spenden möchten, aber keine Möglichkeit haben, ins Tierheim Hage zu kommen, spenden Sie doch einfach dort, wo Sie einkaufen.

Wir haben Sammelstellen in der Filiale Fressnapf Norden, im Combi Norden, im Edeka-Markt Götz in Norden, beim Kaufland in Norden, beim Combi in Hage, im Edeka-Markt (Sebi) Hage, im Edeka-Markt Stürenburg, Großheide und im Edeka-Markt Dornum

Die Sammelboxen werden wöchentlich geleert, gleichzeitig wird dort unser Tier der Woche ausgehängt.

Wir bedanken uns für Ihre Spende!

Bildbeschriftung...
Gassigeher
Sie sind eine wichtige Unterstützung, ohne diese wir unsere Tierschutzarbeit fast gar nicht mehr bewältigen können
Unsere Hunde im Tierheim freuen sich über jeden Menschen, der mit ihnen "Gassi geht".

Kommen Sie zu uns, gehen Sie mit unseren Hunden spazieren. Die Tiere sind dankbar für jeden Gang, denn unsere Mitarbeiter kümmern sich wirklich liebevoll um die Tiere, aber es fehlt die Zeit, mit jedem Hund spazieren zu gehen.

Sie würden uns eine große Hilfe sein, wenn Sie uns da unter die Arme greifen.

Manche unserer Hunde kennen es noch gar nicht, an der Leine zu laufen.

Haben Sie Erfahrung mit Hunden, können oder wollen sich aber derzeit keinen Hund nach Hause holen?
Dann gehen Sie ins Tierheim Hage und bereiten Sie einem Vierbeiner eine große Freude.
Ehrenamtliche Mitarbeiter
Sie sind eine wichtige Unterstützung, ohne diese wir unsere Tierschutzarbeit fast gar nicht mehr bewältigen können
Spenden Sie uns ein wenig von Ihrer Zeit!!!!

Wenn Sie handwerklich geschickt sind und uns unterstützen wollen, rufen Sie uns an oder senden Sie uns ein Mail:

Tel: 04938 / 425 (aktuelle Sprechzeiten finden Sie auf unserer Startseite),
Mail: tierheim-hage@t-online.de

Wir brauchen immer helfende Hände und freuen uns auf Sie!

Die "ehrenamtlichen Mitarbeiter" treffen sich alle 2 Monate im Tierheim Hage.
Der nächste Termin wird wohl erst nach Abklingen der Corona-Pandemie stattfinden.
Wir werden das dann auf der Startseite bekanntgeben.
Projekte
Wir suchen Paten für unsere "unvermittelbaren" Tiere
In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass wir im Tierheim Hage Hunde und Katzen von älteren Personen aufnehmen müssen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Tiere nicht mehr versorgen können.

Sehr oft ist es der Fall, dass die Besitzer kein Geld für die Versorgung ihrer Tiere aufbringen können.

Auch Tiere von verstorbenen Besitzern kommen zu uns, oft gibt es keine Erben, die evtl. für die anfallenden Kosten aufkommen.

In den meisten Fällen kommen diese Tiere von sozial schwachen Haltern, die Harz IV - Empfänger oder arbeitslos sind.
Diese Tiere sind nicht oder nur bedingt vermittelbar, denn meistens sind sie alt, oft auch krank.

Wir suchen deshalb Paten, mit deren Spenden wir die Kosten für Futter und medizinische Versorgung sicherstellen können.

Mitunter sind tierliebe Personen bereit, einen Hund oder eine Katze bei sich aufzunehmen und zu versorgen, wenn wir für die Futterkosten und die nötigen Medikamente sowie anfallende Tierarztkosten aufkommen.

Mit einer Patenschaft helfen Sie uns, die medizinische Versorgung und die Betreuung solcher Tiere sicherzustellen.

Sie bekommen von uns eine Urkunde über Ihr Patentier - den Patenbetrag können Sie selbst bestimmen, auch ob sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich Ihren Beitrag leisten wollen.

Sie können bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einrichten oder uns eine Einzugsermächtigung ausstellen - dann werden wir den Betrag einziehen.
so könnte Ihre Patenschaftsurkunde aussehen
Danke
an alle Freunde des Tierheims Hage, die uns unterstützen
Wir bedanken uns bei allen Helfern recht herzlich, die das Jahr über ihre Freizeit opfern um mit unseren Hunden Gassi zu gehen, uns bei der Versorgung unserer Tiere zu unterstützen, beim Putzen zu helfen oder Nachkontrollen durchzuführen.

Ein Dankeschön auch an alle Spender, die uns Futter in die Sammelboxen legen oder uns gut erhaltene Handtücher und Decken für die Tiere ins Tierheim bringen.
(Bei der Gelegenheit möchten wir noch darauf hinweisen, dass Wäsche, die Sie uns bringen möchten, kochbar sein muss!)

Ohne Ihre tatkräftige Unterstützung wäre unsere Arbeit kaum zu bewältigen.